EU- UND BERUFSKRAFTFAHRER


Kraftfahrer:innen benötigen mehr, als einfach nur den Führerschein. Für die gewerbliche Nutzung benötigt man einen Fahrerqualifikationsnachweis, um den Lkw zu be- oder entladen einen Gabelstaplerschein, und noch so einiges mehr. Auch im Personenverkehr ist es nicht einfach nur damit getan, den „Lappen“ zu besitzen. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, hier finden Sie alle Qualifikationen, welche Sie benötigen, um fit für Ihren alten sowie neuen Arbeitsplatz zu werden.

Die Ausbildungen können modular als auch als Kompaktmaßnahme gewählt werden; alle Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert und werden mit Bildungsgutscheinen über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns einfach an.

Alle Teilqualifikationen auch mit berufsbezogenem Sprachkurs Deutsch verfügbar!

Teilqualifikation 2:
Servicefahrer:innen mit FE-Klasse B/BE

BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION
GEM. BKRFQG


Kraftfahrer:innen im Bereich des Güter- und Personenverkehres benötigen zum Transport eine Grundqualifikation nach dem BKrFQG. Der Nachweis der Qualifikation erfolgte bisher über die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein, wurde aber seit dem 23.05.2021 durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt.

Dauer
130 Zeitstunden theoretischer Unterricht
10 Zeitstunden fahrpraktische Ausbildung

Voraussetzungen
Mindestalter 21 Jahre
Gültiger Ausweis / Reisepass
biometrisches Passbild

Gebühren
Preise auf Anfrage

EU- UND BERUFSKRAFTFAHRER:INNEN (GÜTERVERKEHR)


Diese Ausbildung kann als Teilqualifikation 1 oder modular gebucht werden.

Dauer
Modular: je nach gebuchten Modulen / auf Anfrage
TQ1: 6 Monate inkl. Praktikum

Voraussetzungen
Mindestalter 21 Jahre

  • FE-Klasse B
  • allgemein- und augenärztliches Gutachten
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Gebühren
Preise auf Anfrage

EU- UND BERUFSKRAFTFAHRER:INNEN (PERSONENVERKEHR)


Diese Ausbildung kann als Teilqualifikation 3 oder modular gebucht werden.

Dauer
Modular: je nach gebuchten Modulen / auf Anfrage
TQ3: 6 Monate inkl. Praktikum

Voraussetzungen
Mindestalter 24 Jahre

  • FE-Klasse B
  • allgemein- und augenärztliches Gutachten Reaktionstest
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Gebühren
Preise auf Anfrage

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MODULARE WEITERBILDUNG NACH BKRFQG


Als Kraftfahrer:in aller Fahrerlaubnisklassen über 3,5 t unterliegen Sie der Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), sofern Sie die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder einen Besitzstand vorweisen können.

Sie benötigen noch eines oder alle fünf Module dieser Weiterbildung? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle!

Dauer
1 Modul = 7 Zeitstunden (1 Tag)
5 Module = 35 Zeitstunden (5 Tage)

Voraussetzungen
FE-Klasse C/CE vor dem 10.September 2009 erworben
FE-Klasse 3 (alt) vor dem 01.01.1999 erworben
FE-Klasse D/DE vor dem 10. September 2008 erworben
Nachweis über die beschleunigte Grundqualifikation (Eintrag Schlüsselzahl 95 bereits vorhanden)

Weitere Informationen auf Anfrage
unverbindliche Termine (ab 5 Teilnehmer):

Gebühren
Preise auf Anfrage

Weiterbildung 2024


20.04.2024 - Modul Lkw

22-26.2024 - Modul Lkw

04.05.2024 - Modul Lkw

18.05.2024 - Modul Lkw

01.06.2024 - Modul BUS

15.06.2024 - Modul Lkw

29.06.2024 - Modul Lkw


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